Die Anwendungsregeln für den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wurden überarbeitet, berichtet der Zentralverband des deutschen Handwerks. So sieht die geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung eine Neuregelung bei den Leistungen von Schornsteinfegern sowie der Erweiterung bei Wohn- und Nutzflächen vor.
Der aktuelle ZDH-Flyer „Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ab 2014“ erläutert die Bedingungen für die Gewährung des Steuerbonus, zeigt wichtige Details für Betriebe und Kunden und stellt die aktuellen Neuerungen anschaulich dar.
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