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Baugewerbe kritisiert Rundfunkbeitrag

Der Zentralverband des Baugewerbes (ZDB) fordert Nachbesserungen für den neuen Rundfunkbeitrag. So müsse die Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge geprüft werden. Sonderregelungen sollten außerdem nicht nur für andere Beitragszahler gelten.

Zum 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, der die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ersetzt. Durch das neue System sind alle baugewerblichen Unternehmen zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen verpflichtet.
Laut dem ZDB konnten nach „massivem Einsatz“ des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe und seiner Landesverbände gegenüber den ursprünglich vorgelegten Eckpunkten entscheidende Verbesserungen erreicht werden. Hier seien vor allem die Herausnahme der Baustellen und Baustellencontainer sowie der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus der Beitragspflicht zu nennen.
Dennoch führe insbesondere die „systemwidrige Beitragspflicht“ für betriebliche Kraftfahrzeuge – unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist – bei baugewerblichen Unternehmen zu einer höheren Belastung.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert, dass nicht nur mit Kommunen Sonderregelungen vereinbart werden, wie es derzeit der Presse zu entnehmen sei, sondern auch die Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge angepasst werde.
Ausdrücklich hätten sich die Länder in einer Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf verständigt, dass im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung zu prüfen sei, inwieweit auf die Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen verzichtet werden könne.
Wie der ZDB mitteilt, müsse insbesondere der Zeitpunkt der Evaluierung vorgezogen werden, sobald das dafür erforderliche Zahlenmaterial vorliegt. Daher fordert der ZDB, dass die Feststellung der finanziellen Auswirkung der Reform zeitnah erfolgen müsse und nicht erst – wie ursprünglich vorgesehen – frühestens im Laufe des Jahres 2014.

Die vollständige Pressemitteilung des ZDB können Sie hier nachlesen.

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