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Lkw-Maut für Transporter und Wohnmobile > 3,5t

Änderungen und Handwerkerausnahme

LKW-Maut ab dem 1. Juli 2024 - Handwerkerausnahme

Ab dem 1. Juli 2024 gilt in Deutschland eine erweiterte Lkw-Maut, die nun auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht verpflichtend wird. Wieviel Maut musst du mit deinem Transporter künftig bezahlen?

Bislang waren auf Deutschlands Autobahnen und Bundesstraßen nur Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen mautpflichtig. Doch ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut bereits für Klein-Lkws über 3,5 Tonnen. Wer ist davon betroffen und welche Ausnahmen gibt es für Handwerker und Wohnmobile?

Handwerkerausnahme

Eine wesentliche Ausnahme in der neuen Mautregelung betrifft Handwerksbetriebe. Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, die der Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen dienen, sind von der Mautpflicht befreit. Diese Ausnahme stellt sicher, dass die neue Regelung Handwerksbetriebe nicht unnötig belastet so dass diese weiterhin flexibel operieren können. Handwerker müssen jedoch ihre Fahrzeuge bei Toll Collect vorab registrieren. Der bürokratische Aufwand hierfür hält sich jedoch in Grenzen.

Maut für Wohnmobile

Auch für Wohnmobile gibt es spezifische Regelungen. Reine Wohnmobile bleiben mautfrei, wenn sie eindeutig als solche erkennbar sind und nicht für den gewerblichen Gütertransport genutzt werden. Für Wohnmobile, die von außen nicht sofort als solche erkennbar sind oder die auf Lkw-Basis umgebaut wurden, empfiehlt sich eine Registrierung als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“ bei Toll Collect. Diese Registrierung soll unnötige Kontrollen und Nacherhebungsbescheide vermeiden helfen.

Finanzielle Aspekte und Umweltaspekte

Die Erweiterung der Lkw-Maut soll erhebliche zusätzliche Einnahmen generieren. Die Angaben über deren Höhe sind widersprüchlich. Sie bewegen sich für die kommenden Jahre jedoch im mehrstelligen Milliardenbereich. Diese Einnahmen sind nicht nur für die Instandhaltung und den Ausbau der Straßeninfrastruktur vorgesehen, sondern auch für Investitionen in den Schienenverkehr. Die Bundesregierung plant, die Mittel zu gleichen Teilen in den Ausbau der Bundesfernstraßen und in Mobilitätsmaßnahmen, insbesondere in den Schienenverkehr, zu investieren.

CO₂-Aufschlag bei Mautgebühr

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist die Einführung eines CO₂-Aufschlags ab Dezember 2024. Diese Maßnahme soll Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge schaffen und somit zur Reduktion von Emissionen beitragen. Die Kopplung der Mautgebühren an den CO₂-Ausstoß der Fahrzeuge ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Nachhaltigkeit im Transportsektor.

Auswirkungen auf Transportunternehmen

Für Transportunternehmen bedeutet die Erweiterung der Mautpflicht eine Erhöhung der Betriebskosten. Diese Unternehmen müssen sich auf zusätzliche Ausgaben einstellen, was möglicherweise zu Preisanpassungen im Transportgewerbe führen könnte. Auf der anderen Seite können Unternehmen, die in umweltfreundlichere Fahrzeuge investieren, von Mautvergünstigungen profitieren und so langfristig ihre Betriebskosten senken.

EU-Standard einhalten

Die neuen Regelungen stellen eine Anpassung an europäische Standards dar und sollen die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Transportgewerbes stärken. Gleichzeitig wird durch die zusätzlichen Einnahmen die Finanzierung der Verkehrswege gesichert, was langfristig zu einer besseren Infrastruktur und effizienteren Transportwegen führen kann.

Zusammenfassung: Lkw-Maut in Deutschland, neue Regelungen ab 1. Juli 2024

Aktuelle Regelung:

  • Gültigkeit: Für Lkw über 7,5 Tonnen.
  • Strecken: Autobahnen und Bundesstraßen.
  • Zweck: Finanzierung der Instandhaltung und des Ausbaus der Verkehrswege, sowie Reduzierung von Emissionen durch Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge.

Neue Regelung ab 1. Juli 2024:

  • Gültigkeit: Erweiterung auf Lkw ab 3,5 Tonnen.
  • Ausnahmen: Fahrzeuge von Handwerkern unter 7,5 Tonnen sowie bestimmte Wohnmobile bleiben von der Mautpflicht befreit.
  • Einnahmen: Zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe erwartet. Im Jahr 2024 werden rund 500 Millionen Euro Mehreinnahmen prognostiziert, in den Folgejahren jeweils rund 1,2 Milliarden Euro.
  • CO₂-Aufschlag: Einführung eines zusätzlichen CO₂-Aufschlags ab Dezember 2024.

Hintergründe der Erweiterung:

  • Europäische Harmonisierung: Angleichung an Regelungen in anderen EU-Ländern.
  • Umweltaspekte: Förderung emissionsarmer Fahrzeuge durch Mautvergünstigungen. Anreiz zur Nutzung umweltfreundlicher Technologien.
  • Infrastrukturausbau: Zusätzliche Einnahmen sollen gezielt in den Ausbau und die Wartung der Verkehrswege sowie in Schienenprojekte fließen.

Auswirkungen für Transportunternehmen:

Kosten:

  • Erhöhung der Betriebskosten: Transportunternehmen müssen sich auf zusätzliche Ausgaben einstellen.
  • Preisanpassungen: Eventuell notwendige Anpassungen der Transportpreise zur Kostendeckung.

Vorteile:

  • Investitionen in Infrastruktur: Langfristige Verbesserung der Straßeninfrastruktur kann zu effizienteren Transportwegen führen.
  • Umweltfreundliche Fahrzeuge: Unternehmen können durch den Einsatz moderner, umweltfreundlicher Fahrzeuge von Vergünstigungen profitieren.

Spezielle Regelungen und Ausnahmen:

Handwerker:

  • Ausnahmebedingungen: Handwerksfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen verwendet werden.
  • Bürokratie: Die Voranmeldung bei Toll Collect ist erforderlich, jedoch als überschaubar beschrieben.

Wohnmobile:

  • Mautfreiheit: Wohnmobile über 3,5 Tonnen bleiben grundsätzlich mautfrei, wenn sie eindeutig als Wohnmobile erkennbar sind und ausschließlich zur Personenbeförderung dienen.
  • Registrierung: Wohnmobile, die von außen nicht sofort erkennbar sind, sollten sich als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“ registrieren lassen, um unnötige Kontrollen und Gebühren zu vermeiden.

Fazit

Die Erweiterung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ab dem 1. Juli 2024 ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Verkehrswegefinanzierung und zur Förderung nachhaltiger Transportlösungen. Diese Maßnahme wird nicht nur zusätzliche Einnahmen für den Ausbau und die Wartung der Verkehrswege generieren, sondern auch Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Technologien schaffen. Die speziellen Regelungen und Ausnahmen für Handwerksbetriebe und Wohnmobile tragen dazu bei, dass die Mauterweiterung zielgerichtet und fair umgesetzt wird.

Wie der Spiegel Anfang Juli 2024 berichtete, sind die Einnahmen aus der Lkw-Maut eine wichtige Finanzierungsquelle für den Bund. Sie werden zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte für Mobilitätsmaßnahmen, insbesondere im Schienenverkehr, verwendet. Diese ausgewogene Mittelverwendung soll sicherstellen, dass sowohl die Straßeninfrastruktur als auch der umweltfreundliche Schienenverkehr nachhaltig gefördert werden .

Mauttabelle (> 3,5 – 7,49 t)

Beispiel für CO₂-Emissionsklasse 1

Euro-Schadstoffklasse Infrastruktur Mautsatz-Anteil (in Cent/km) Luftverschmutzung Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km) Lärmbelastung Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km) CO₂-Emissionen Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km) Mautsatz (in Cent/km)
Euro 1 und 0 5,2 10,2 1,4 8,0 24,8
Euro 2 5,2 9,8 1,4 8,0 24,4
Euro 3 5,2 7,9 1,4 8,0 22,5
Euro 4 5,2 5,5 1,4 8,0 20,1
Euro 5/EEV-Klasse 1 5,2 4,3 1,4 8,0 18,9
Euro 6 5,2 1,1 1,4 7,4 15,1

FAQs zur Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen von Toll Collect

1. Gilt die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger?

  • Nein, Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 Tonnen oder weniger sind nicht mautpflichtig. Die Mautpflicht betrifft seit dem 1. Juli 2024 nur Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.

2. Sind Fahrzeugkombinationen mautpflichtig?

  • Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug (Motorfahrzeug) eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat.

3. Was müssen Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen seit dem 1. Juli 2024 beachten?

  • Diese Fahrzeuge müssen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Dies betrifft sowohl Solofahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, deren Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

4. Gibt es Ausnahmen für Handwerksfahrzeuge?

  • Ja, Handwerksfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge genutzt werden, um Material, Maschinen oder handwerkliche Produkte zu transportieren. Handwerksbetriebe müssen ihre Fahrzeuge bei Toll Collect online registrieren.

5. Welche Arten von OBUs (On-Board Units) stellt Toll Collect zur Verfügung?

  • Neben den bewährten DIN-Schacht-OBUs stellt Toll Collect für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen Windshield-OBUs zur Verfügung. Diese OBUs funktionieren identisch und liefern dieselben Ergebnisse.

6. Wie erfolgt die Registrierung bei Toll Collect?

  • Um eine OBU nutzen zu können, müssen Unternehmen und ihre mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registriert werden. Nach der Bestätigung der Fahrzeugregistrierung können Termine zum Einbau einer OBU bei einem autorisierten Servicepartner vereinbart werden.

7. Wer übernimmt den Einbau der OBU und wie hoch sind die Kosten?

  • Der Einbau der OBU erfolgt durch geschulte Servicepartner. Die Kosten für den Einbau werden von den Servicepartner-Werkstätten festgelegt und hängen von der konkreten Einbausituation im Fahrzeug ab.

8. Können Windshield-OBUs über den Zigarettenanzünder angeschlossen werden?

  • Ja, es ist möglich, Windshield-OBUs über den Zigarettenanzünder anzuschließen. Toll Collect empfiehlt jedoch, die OBUs fest zu verkabeln, um eine zuverlässige Verbindung sicherzustellen.

9. Bleiben die bestehenden Mautbefreiungs-Regeln für landwirtschaftliche Fahrzeuge bestehen?

  • Ja, die bestehenden Mautbefreiungs-Regeln ändern sich nicht. Übliche Beförderungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie damit verbundene Leerfahrten durch Landwirte für eigene Zwecke bleiben mautbefreit.

10. Wo finden Sie weitere Informationen und Servicepartner für den Einbau einer OBU?

  • Weitere Informationen und eine Übersicht der Toll Collect-Servicepartner finden Sie auf der Website von Toll Collect. Hier können Sie auch nach Servicepartnern in Ihrer Region suchen.

Handwerkerausnahme: Liste der Handwerksberufe

Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität

Stand: 1. Juli 2024

Lfd. Nr. Handwerkliche Tätigkeit HWO/VerA*
1 Änderungsschneider B2
2 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs und Klimatechnik VerA
3 Appreteure, Dekateure B2
4 Asphaltierer (ohne Straßenbau) B2
5 Augenoptiker A
6 Ausführung einfacher Schuhreparaturen B2
7 Bäcker A
8 Bautentrocknungsgewerbe B2
9 Bauwerksabdichter VerA
10 Behälter- und Apparatebauer A
11 Bestatter B1
12 Beton- und Stahlbetonbauer VerA
13 Betonbohrer und -schneider B2
14 Bodenleger B2
15 Bogenmacher B1
16 Boots- und Schiffbauer A
17 Böttcher A
18 Brauer und Mälzer B1
19 Brunnenbauer A
20 Buchbinder B1
21 Büchsenmacher A
22 Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung B2
23 Bürsten- und Pinselmacher B2
24 Chirurgiemechaniker A
25 Dachdecker A
26 Daubenhauer B2
27 Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration) B2
28 Drechsler (Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher) A
29 Edelsteinfasser VerA
30 Edelsteinschleifer und -graveure B1
31 Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale) B2
32 Eisenflechter B2
33 Elektromaschinenbauer A
34 Elektrotechniker A
35 Estrichleger A
36 Fahrzeuglackierer VerA
37 Fahrzeugverwerter B2
38 Fassadenmonteur VerA
39 Feinoptiker B1
40 Feinwerkmechaniker A
41 Feuerungs- und Schornsteinbauer VerA
42 Fleckteppichhersteller B2
43 Fleischer A
44 Fleischzerleger, Ausbeiner B2
45 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger A
46 Fotograf B1
47 Fotomedienfachmann VerA
48 Friseur A
49 Fuger (im Hochbau) B2
50 Galvaniseure B1
51 Gebäudereiniger B1
52 Geigenbauer B1
53 Gerber B2
54 Gerüstbauer A
55 Getränkeleitungsreiniger B2
56 Glas- und Porzellanmaler B1
57 Glasbläser und Glasapparatebauer A
58 Glaser A
59 Glasveredler A
60 Gold- und Silberschmiede B1
61 Graveur B1
62 Handschuhmacher B2
63 Handzuginstrumentenmacher B1
64 Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung B2
65 Holz- und Bautenschützer B1
66 Holzbildhauer B1
67 Holzblasinstrumentenmacher B1
68 Holzblockmacher B2
69 Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) B2
70 Holzreifenmacher B2
71 Holzschindelmacher B2
72 Holzschuhmacher B2
73 Hörakustiker A
74 Informationstechniker A
75 Innerei-Fleischer (Kuttler) B2
76 Installateur und Heizungsbauer A
77 Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) B2
78 Kälteanlagenbauer A
79 Kanalbauer VerA
80 Karosserie- und Fahrzeugbauer A
81 Keramiker B1
82 Kerzenhersteller und Wachsbildner VerA
83 Klavier- und Cembalobauer B1
84 Klavierstimmer B2
85 Klempner A
86 Konditor/ Konditorin A
87 Korb- und Flechtwerkgestalter B1
88 Kosmetiker B1
89 Kraftfahrzeugtechniker A
90 Kunststopfer B2
91 Kürschner B1
92 Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) B2
93 Land- und Baumaschinenmechatroniker A
94 Maler und Lackierer A
95 Maskenbildner B2
96 Maßschneider B1
97 Maßschuhmacher VerA
98 Maurer und Betonbauer A
99 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik A
100 Mechatroniker für Kältetechnik VerA
101 Metall- und Glockengießer B1
102 Metallbauer A
103 Metallbildner B1
104 Metallblasinstrumentenmacher B1
105 Metallsägen-Schärfer B2
106 Metallschleifer und Metallpolierer B2
107 Modelbauer B1
108 Modist/ Modistin B1
109 Muldenhauer B2
110 Müller B1
111 Oberflächenbeschichter VerA
112 Ofen- und Luftheizungsbauer A
113 Orgel- und Harmoniumbauer A
114 Orthopädieschuhmacher A
115 Orthopädietechnik A
116 Parkettleger A
117 Plisseebrenner B2
118 Polster- und Dekorationsnäher VerA
119 Präzisionswerkzeugmechaniker B1
120 Print- und Medientechnologe (Druck, Siebdruck, Flexograf) B1
121 Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau) B2
122 Raumausstatter A
123 Requisiteure B2
124 Rohr- und Kanalreiniger B2
125 Rohr-, Kanal- und Industrieservice VerA
126 Rohrleitungsbauer VerA
127 Rollladen- und Sonnenschutztechniker A
128 Sattler und Feintäschner B1
129 Schilder- und Lichtreklamehersteller A
130 Schirmmacher B2
131 Schlagzeugmacher B2
132 Schnellreiniger B2
133 Schornsteinfeger A
134 Schumacher B1
135 Segelmacher B1
136 Seiler A
137 Speiseeishersteller B2
138 Steindrucker B2
139 Steinmetz und Steinbildhauer A
140 Stoffmaler B2
141 Straßenbauer A
142 Stuckateur A
143 Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) B2
144 Teppichreiniger B2
145 Textilgestalter im Handwerk (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker) B1
146 Textil-Handdrucker B2
147 Textilreiniger B1
148 Theater- und Ausstattungsmaler B2
149 Theaterkostümnäher B2
150 Theaterplastiker B2
151 Thermometermacher VerA
152 Tiefbaufacharbeiter – Straßenbauarbeiten, Rohrleitungsbauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten, Gleisbauarbeiten VerA
153 Tischler A
154 Trockenbaumonteur VerA
155 Uhrmacher B1
156 Vergolder B1
157 Wachszieher B1
158 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A
159 Weinküfer B1
160 Werksteinhersteller/ Terrazzohersteller A
161 Zahntechniker A
162 Zimmerer A
163 Zupfinstrumentenmacher B1
164 Zweiradmechaniker A

Quellen: Toll Collect, Bundesamt für Logistik und Mobilität, ADAC

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